BEG EM · Nr. 8.4.2

iSFP-Bonus: ohne und mit Sanierungsfahrplan

Förderung, iSFP-Kosten und Maßnahmenbegleitung nach Zahl der Wohneinheiten und geplanter Investitionssumme – der komplette Fördersaldo mit und ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Wohneinheiten ?Anzahl der Wohneinheiten (WE). Bestimmt die gestaffelten Höchstgrenzen und das iSFP-Honorar.
1
Einfamilienhaus
Investitionssumme (brutto) ?Geplante förderfähige Ausgaben der energetischen Maßnahme. Über den Höchstgrenzen steigt die Förderung nicht weiter.
60.000 €
= iSFP-Maximum
iSFP-Bonus aktiv
Ohne iSFP
Angerechnete Ausgaben
Höchstgrenze
BEG-Förderung
davon iSFP-Bonus
davon WPB-Bonus (ab Q1 2027)
Maßnahmenbegl. (Eigenant. 50 %)
iSFP-Honorar
iSFP-Zuschuss
Effektive Förderung
Mit iSFP (+5 %)
Angerechnete Ausgaben
Höchstgrenze
BEG-Förderung
davon iSFP-Bonus
davon WPB-Bonus (ab Q1 2027)
Maßnahmenbegl. (Eigenant. 50 %)
iSFP-Honorar
iSFP-Zuschuss
Effektive Förderung

Effektive Förderung im Vergleich

Höchstgrenzen nach Wohneinheiten-Staffel

StaffelOhne iSFPMit iSFP
Orientierungsrechner ohne Gewähr. Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben, iSFP-Bonus zusätzlich 5 % – erst ab Erreichen des Mindest-Investitionsvolumens (Summe der Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung) und nur auf den übersteigenden Betrag. iSFP-Honorar: 1–2 WE 1.540 € (Zuschuss 650 €), 3–5 WE 2.140 € (Zuschuss 850 €), je weitere WE +200 € Honorar bei gleichbleibendem Zuschuss 850 €. Maßnahmenbegleitung: 600 € Sockel + 1 % der förderfähigen (gedeckelten) Investitionskosten, davon 50 % Zuschuss – angesetzt wird der halbe Eigenanteil. WPB-Bonus (BEG EM Nr. 8.4.3): ab Q1 2027 zusätzlich +5 Prozentpunkte, ausschließlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Nr. 5.1 a), iSFP bzw. EBN-Modul-2-Beratung vorausgesetzt, ohne Mindestinvestitionsvolumen, für maximal drei Anträge. Für eine verbindliche Berechnung steht Ihnen IBF persönlich zur Verfügung.